Einleitung

Der Gastwirte-Check überprüft im ersten Schritt die individuelle Anwendbarkeit der
Gewinnpauschalierung gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen,
veröffentlicht am 14. Juli 1999 im Bundesgesetzblatt II (Nr. 227/1999).

Prinzipiell nicht anwendbar ist die Gewinnpauschalierung (weil von der Verordnung nicht umfasst) für folgende Betriebe:
  • Würstelstände, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschäfte, Konditoreien, Fleischhauer, Bäcker, Milchgeschäfte und Molkereien, Spirituosenhandlungen und vergleichbare Betriebe;
  • Bars, Nachtklubs, Diskotheken,
  • Kaffee-Konditoreien.

Nachfolgende Vergleichsrechnung bietet Ihnen die Möglichkeit einer
groben Gewinnberechnung anhand der erfassten Daten.

Der Gastwirte-Check ersetzt keinesfalls die persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater.

Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren und des Herstellers ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere auch für allfällige Folgeschäden, welche aus der Verwendung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen könnten.

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