Der Gastwirte-Check überprüft im
ersten Schritt die individuelle
Anwendbarkeit der
Gewinnpauschalierung gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für
Finanzen,
veröffentlicht am 14. Juli 1999 im Bundesgesetzblatt II (Nr.
227/1999).
Prinzipiell nicht anwendbar ist die Gewinnpauschalierung (weil von
der Verordnung nicht umfasst) für folgende Betriebe:
- Würstelstände, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschäfte,
Konditoreien, Fleischhauer, Bäcker, Milchgeschäfte und Molkereien,
Spirituosenhandlungen und vergleichbare Betriebe;
- Bars, Nachtklubs, Diskotheken,
- Kaffee-Konditoreien.
Nachfolgende Vergleichsrechnung bietet Ihnen die Möglichkeit
einer
groben Gewinnberechnung anhand der erfassten Daten.
Der Gastwirte-Check ersetzt keinesfalls die persönliche Beratung
durch Ihren Steuerberater.
Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger
Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren und
des Herstellers ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere auch für
allfällige Folgeschäden, welche aus der Verwendung der zur Verfügung
gestellten Informationen entstehen könnten.
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